Standards & gesetzliche Vorschriften

Gesetzeskonforme Signaturen
Mit SIGNAMUS können Sie Ihre elektronischen Rechnungen und Dokumente gemäß den rechtlichen Anforderungen signieren. D.h. die von SIGNAMUS erstellten Signaturen entsprechen den strengen Anforderungen des Deutschen Signaturgesetzes, der EU-Signaturrichtlinie und der EU-Rechnungsrichtlinie (2001-115-EG) und können zum Vorsteuerabzug in allen EU-Ländern herangezogen werden. Der im SIGNAMUS-Rechenzentrum eingesetzte  AuthentiDate eBilling Signature Server (Signaturanwendungskomponente) gewährleistet jederzeit die Signaturgesetzkonformität durch eine von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Herstellererklärung (siehe Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 01. April 2009). Zusätzlich wurde der AuthentiDate eBilling Signatur Server in der Version 2.4.0 von der international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers im Bezug auf die Vorschriften im Rechnungswesen (GoB, AO, HGB, GDPdU etc.) zertifiziert.

Optional können mit SIGNAMUS auch elektronische Rechnungen, für Nicht-EU-Länder, wie z.B. die Schweiz, USA und andere signiert werden. Im Einzelfall sind hier länderspezifische Anforderungen, wie z.B. spezielle Schweizer Signaturkarten, zu erfüllen.


Weltweit standardisiert
Durch die Konformität der SIGNAMUS Dienste zu aktuellen Standards und Spezifikationen (Common-PKI/ISIS-MTT/PKIX) wird ein Maximum an
langfristiger Interoperabilität erzielt. Die Verwendung von weltweit, auch durch das W3C Konsortium, standardisierten Protokollen (wie z.B. SOAP, WebDAV, HTTPS) erlaubt eine einfache und sichere Handhabung auf der Anwenderseite, unabhängig von der eingesetzten Hardware, Software und Geografie.